im Folgenden möchte ich Sie darüber informieren, wie das vom Gesundheitsreferat vorgeschriebene Vorgehen bei einem positiven Fall mit Verdacht auf die Virus-Variante Omikron derzeit ist:
Das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat mit Schreiben vom 09.12.2021 Folgendes mitgeteilt: Tritt ein positiver Fall in einer Schulklasse auf und legt dessen Reiseanamnese und/oder vPCR-Untersuchung den Verdacht auf das Vorliegen einer Omikron-Infektion nahe oder ist diese bereits mittels Gesamtgenomsequenzierung bestätigt, muss diese Person ebenfalls in Isolation geschickt werden (Indexperson).
Das Gesundheitsamt ordnet die Quarantäne an; sie dauert 14 Tage und kann nicht verkürzt werden (der Impfstatus spielt dabei keine Rolle). Die Quarantäne kann frühestens nach 14 Tagen und nur mit Vorliegen eines negativen PCRTests, der frühestens an Tag 13 vorgenommen wird, beendet werden. Das Gesundheitsamt prüft die Voraussetzungen und beendet die Quarantäne.
Hinsichtlich des Kontaktpersonenmanagements in einem solchen Fall ist aufgrund der bislang nicht sicher bekannten Eigenschaften und der mutmaßlich höheren Ansteckungsfähigkeit der Variante Omikron derzeit ein strengeres Vorgehen geboten:
Besteht beim Indexfall in der Klasse Verdacht auf das Vorliegen einer Omikron-Infektion (z.B. wegen einer Omikron-Infektion im häuslichen Umfeld oder einer einschlägigen Reiseanamnese), so sollte für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler.
An Tag 5 und an Tag 13 der Quarantäne muss eine Nukleinsäuretestung durchgeführt werden. Die Quarantäne darf bei Vorliegen des negativen Testergebnisses von Tag 13 frühestens an Tag 14 beendet werden. Eine vorzeitige Beendigung ist nicht möglich.
Informationen bzgl. genesener bzw. geimpfter Schüler*innen: Vorgehen bei einem oder mehreren positiven Fällen in der Klasse, sofern die Virus-Variante Omikron nicht nachgewiesen wurde: Sitznachbar*innen, die vollständig geimpft oder genesen sind und keine Symptome zeigen, und ihren Impfstatus/Genesenenstatus den Schulleitungen nachweisen, können im Präsenzunterricht verbleiben.
Vollständig geimpft ist eine Person in der Regel ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung. Genesen ist eine Person, wenn sie einen positiven PCR-Test vorweisen kann, der mindestens 28 Tage und max. 6 Monate alt ist.
Pooltests: Schüler*innen, die genesen sind, ab dem Tag der Entlassung aus der Quarantäne bis einschließlich 6 Monate nach positiver PCR-Testung von der Pooltestung ausgenommen. Das heißt: Es soll nicht der 28. Tag abgewartet werden. Auch wenn ein asymptomatisches Kind nicht mehr ansteckend ist, so kann ein Pooltest und die individuelle PCR trotzdem noch positiv ausfallen. Dies bedeutet in diesem Fall jedoch jedoch nicht, dass in der Klasse eine infizierte Person anwesend ist.
Sollte das Kind sich testen wollen, so wäre auf einen Selbsttest auszuweichen. Geimpfte Grundschüler*innen können am Pooltest teilnehmen. Das Ergebnis des Pooltests wird dadurch nicht verfälscht. Sollte ein*e geimpfte Grundschüler*in ein positives Testergebnis erhalten, so ist dies Ausdruck einer Infektion und er*sie muss in Quarantäne (wie alle Schüler*innen, die nach der Einzelanalyse der Tests ein positives Ergebnis erhalten).